Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Sporthotels Landhaus Wacker
§ 1 Anwendungsbereich
1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für
sämtliche Leistungen, die das Sporthotel Landhaus Wacker gegenüber dem Gast, dem
Veranstalter und sonstigenVertragspartnern (im Folgenden „Vertragspartner“) erbringt.
Die Leistungen besteheninsbesondere in der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von
Hotelzimmern und sonstigen Räumlichkeiten für z.B. Seminare, Tagungen, Präsentationen,
Konferenzen, Bankette und sonstigen Veranstaltungen, dem Verkauf von Speisen und
Getränken (F&B), der Organisation von kulturellen und sportlichen Veranstaltungen und sonstigen Programmen, der Durchführung spezieller gesundheitsförderlicher Maßnahmen oder
vergleichbarer Angebote sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und
Lieferungen des Sporthotel Landhaus Wacker. Das Sporthotel Landhaus Wacker ist berechtigt seine Leistungen durch Dritte zu erfüllen.
2. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten wie z.B. Hotelaufnahme‐, Pauschalreise‐,
Kontingent‐ oder Veranstaltungsverträge, die mit dem Sporthotel Landhaus Wacker abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem
Vertragspartner.
3. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Sporthotel Landhaus
Wacker diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter
Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
§ 2 Vertragsschluss
1. Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des
Vertragspartners und durch die Annahme des Sporthotel Landhaus Wacker zustande. Dem
Sporthotel Landhaus Wacker steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (E‐Mail,
Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen.
2. Schließt der Vertragspartner einen sog. Kontingentvertrag ab, haftet der Vertragspartner für
sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht.
3. Die Unter‐ oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer
durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Sporthotel Landhaus Wacker dies ausdrücklich gestattet. Das Sporthotel Landhaus Wacker kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche
Ausnahme erteilen.
§ 3 Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
1. Die Zurverfügungstellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken.
2. Der Vertragspartner haftet dem Sporthotel Landhaus Wacker für sämtliche Schäden, die durch
ihn oder durch Dritte, die auf dessen Veranlassung die Leistungen des Sporthotels Landhaus
Wacker erhalten, verursacht werden.
3. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch auf Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im
Hause nicht verfügbar sein, wird das Sporthotel Landhaus Wacker den Vertragspartner
unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen
Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so hat das Sporthotel Landhaus
Wacker vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich zu erstatten.
4. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner am Anreisetag ab 14:00 Uhr zur Verfügung.
Sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Sporthotel Landhaus Wacker das
Recht, gebuchte Zimmer nach 18:00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann.
5. Die Zimmer müssen am Abreisetag spätestens um 11:00 Uhr geräumt sein. Danach kann das Sporthotel Landhaus Wacker über den dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 16:00 Uhr den Tageszimmerpreis in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100% des vollen Logispreises.
§ 4 Veranstaltungen
1. Um eine sorgfältige Vorbereitung durch das Sporthotel Landhaus Wacker zu ermöglichen, hat der Vertragspartner die
endgültige Teilnehmerzahl spätestens 14 Tage vor
Beginn der Veranstaltung mitzuteilen. Sofern der
Vertragspartner dabei eine höhere als die
vereinbarte Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere
Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das
Sporthotel Landhaus Wacker dem schriftlich zustimmt. Stimmt
das Sporthotel Landhaus Wacker nicht schriftlich zu, ist der
Vertragspartner zu einerDurchführung der Veranstaltung mit
einer höheren Teilnehmerzahl nicht berechtigt. Stimmt das
Sporthotel Landhaus Wacker zu, richtet sich die Abrechnung
nach der neuen Vereinbarung (ggf.mit zusätzlichen
Aufwendungen). Ein Anspruch des Vertragspartners auf
Zustimmung besteht nicht. Die Abrechnung richtet sich
unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl
nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich
weniger Teilnehmer an der Veranstaltung teil, ist dies für die
Abrechnung unerheblich.
2. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Beginns einer
Veranstaltung, so ist das Sporthotel Landhaus Wacker
berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch
entstandenen Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
3. Reservierte Räume stehen dem Vertragspartner nur
innerhalb des schriftlich vereinbarten
Zeitraums zur Verfügung. Eine Inanspruchnahme darüber
hinaus bedarf der schriftlichen Zustimmung des Sporthotels
Landhaus Wacker und wird grundsätzlich nur gegen
zusätzliches Entgelt gewährt. Raumänderungen bleiben
vorbehalten, soweit diese unter Berücksichtigung der
Interessen des Sporthotels Landhaus Wacker für den
Vertragspartner zumutbar sind.
4. Sämtliche behördlichen Genehmigungen hat der
Vertragspartner auf eigene Kosten zu
beschaffen, sofern schriftlich nicht ausdrücklich etwas anderes
vereinbart ist.
Dem Vertragspartner obliegt die Einhaltung aller relevanten
(ordnungs‐) rechtlichen Vorgaben.
Für die Veranstaltung an Dritte zu zahlende Abgaben wie z.B.
GEMA‐Gebühren, Vergnügungssteuer u.ä. sind durch den
Vertragspartner unverzüglich an den Gläubiger zu zahlen.
5. Der Vertragspartner haftet für das Verhalten seiner
Mitarbeiter, der Veranstaltungsteilnehmer
sowie sonstiger Hilfskräfte wie für sein eigenes Verhalten. Das
Sporthotel Landhaus Wacker kann vom Vertragspartner die
Stellung angemessener Sicherheiten (z.B. Versicherungen,
Kautionen, Bürgschaften) verlangen.
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6. Um Beschädigungen vorzubeugen, ist die Anbringung und
Aufstellung vonDekorationsmaterial oder sonstigen
Gegenständen vorher mit dem Sporthotel Landhaus Wacker
abzustimmen. Mitgebrachte Ausstellungs‐ und sonstige
Gegenstände sind nach
Veranstaltungsende zu entfernen. Kommt der Vertragspartner
dieser Regelung nicht nach, so hat
das Sporthotel Landhaus Wacker das Recht, eine Entfernung
und kostenpflichtige Lagerung
vorzunehmen. Eingebrachte Transportverpackungen,
Umverpackungen und alle sonstigen
Verpackungsmaterialien sind vom Vertragspartner auf eigene
Kosten zu entsorgen.
Eine Entsorgung kann kostenpflichtig vorgenommen werden,
falls der Vertragspartner die
Verpackungen nach Veranstaltungsende zurücklässt. Alle im
Rahmen der Veranstaltung
eingebrachten Gegenstände wie Dekorationsmaterial u.ä.
müssen sämtlichen maßgeblichen
Ordnungsvorschriften entsprechen.
7. Versicherungsschutz für eingebrachte Gegenstände besteht
seitens des Sporthotels Landhaus
Wacker nicht. Der Abschluss einer erforderlichen Versicherung
ist ausschließlich Sache des
Vertragspartners.
8. Störungen oder Defekte an vom Sporthotel Landhaus Wacker
zur Verfügung
gestellten Einrichtungen werden, soweit dies dem Sporthotel
Landhaus Wackermöglich ist,
beseitigt. Der Vertragspartner kann in diesem Zusammenhang
keine Ansprüche herleiten.
9. Werden vom Vertragspartner eigene elektrische Anlagen
eingebracht, so bedarf es vor
Anschluss an das Stromnetz der Zustimmung der Hotelleitung.
Der anfallende Stromverbrauch
wird nach den gültigen Bereitstellungs‐ und Arbeitspreisen
berechnet, wie das
Versorgungsunternehmen sie dem Sporthotel Landhaus Wacker
belastet. Eine pauschale
Erfassung und Berechnung steht dem Sporthotel Landhaus
Wacker frei. Durch Anschluss
auftretende Störungen oder Defekte an den technischen
Anlagen des Sporthotels Landhaus
Wacker gehen zu Lasten des Vertragspartners.
10. Beschafft das Sporthotel Landhaus Wacker für den
Vertragspartner technische
oder sonstige Einrichtungen von Dritten, handelt das Sporthotel
Landhaus Wacker im
Namen und für Rechnung des Vertragspartners; dieser haftet
für die pflegliche Behandlung und
ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das
Sporthotel Landhaus Wacker von
allen Ansprüchen Dritter auf erstes schriftliches Anfordern frei.
Eine Haftung des Sporthotels
Landhaus Wacker wegen nicht rechtzeitiger Beschaffung oder
einer Mangelhaftigkeit der
beschafften Einrichtungen ist ausgeschlossen.
11. Der Vertragspartner darf Speisen und Getränke zu den
Veranstaltungen grundsätzlich nicht
mitbringen. In Sonderfällen (z.B. nationale Spezialitäten etc.)
kann darüber eine schriftliche
Vereinbarung getroffen werden; in den Fällen wird eine
Allgemeinkostengebühr unter Abzug des
anteiligen Wareneinsatzes berechnet.
12. Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu
Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen
enthalten, bedürfen grundsätzlich der vorherigen schriftlichen
Zustimmung des Sporthotels
Landhaus Wacker. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne
Zustimmung, so hat das Sporthotel
Landhaus Wacker das Recht, die Veranstaltung abzusagen.
13. Jede Art von Werbung, Information, Einladungen, durch die
ein Bezug zum Hotel,
insbesondere durch Verwendung des Hotelnamens, hergestellt
wird, bedarf der
vorherigen schriftlichen Einwilligung des Hotels.
§ 5 Bereitstellung der Leistungen, Preise,
Zahlungen | Aufrechnung und Abtretung
1. Die Preise der jeweiligen Leistungen bestimmen sich nach der
zum Zeitpunkt der
Leistungserbringung gültigen Preisliste des Sporthotels
Landhaus Wacker. Sämtliche Preise
verstehen sich inklusive der z. Zt. gültigen gesetzlichen
Umsatzsteuer. Erhöhungen
der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Überschreitet der Zeitraum zwischen
Vertragsabschluss und erster Vertragsleistung 120 Tage, so hat
das Sporthotel Landhaus Wacker
das Recht Preiserhöhungen bis maximal 15% vorzunehmen.
Nachträgliche Änderungen der
Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das
Sporthotel Landhaus Wacker ist
berechtigt, bei Vertragsschluss vom Vertragspartner eine
Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des
Vertragspartners zu verlangen. Die Höhe
der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag
festgehalten werden.
2. Hat der Vertragspartner innerhalb eines Zeitraums gebucht,
zu dem eine Messe, eine
Großveranstaltung oder ein sonstiges Ereignis stattfindet und
wird nach Vertragsschluss aus
Gründen, die das Sporthotel Landhaus Wacker nicht zu
vertreten hat, ein derartiges Ereignis
zeitlich verschoben, gilt dieser Vertrag für den neuen Zeitraum,
wenn das Sporthotel Landhaus
Wacker die Erfüllung der vereinbarten Leistungen zu diesem
Zeitpunkt möglich ist. Ob
das Sporthotel Landhaus Wacker seine Leistungspflicht erfüllen
kann, wird dem
Vertragspartner innerhalb einer angemessenen Frist mitgeteilt.
Ist die Leistung nicht möglich,
insbesondere wenn die gebuchten Zimmer für den neuen
Zeitraum schon an Dritte vermietet sind,
können die Parteien ohne Angaben von Gründen von dem
Vertrag zurücktreten. Die
Geltendmachung von Ansprüchen gegen die jeweils andere
Partei ist ausgeschlossen. Dies gilt
nicht für schon gewährte Leistungen. Diese sind
zurückzuerstatten bzw. zu vergüten.
3. Der Zahlungsanspruch des Sporthotels Landhaus Wacker
innerhalb von 14 Tagen nach Zugang
der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt
spätestens 3 Tage nach
Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern
kein früherer
Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten
die gesetzlichen Regeln.
4. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der
fristgerechten Zahlung der
Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer
Einzelrechnung berechtigt
das Sporthotel Landhaus Wacker, alle weiteren und zukünftigen
Leistungen zurückzuhalten und
die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in
Höhe von bis zu 100% der noch
ausstehenden Zahlung abhängig zu machen.
5. Ab der zweiten Mahnung wird eine Mahngebühr von 2,50 €
geschuldet. Rechnungen sind
grundsätzlich sofort bar oder mit Kreditkarte zu zahlen. Das
Sporthotel Landhaus Wacker ist
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berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen.
Gutscheine (Voucher) von
Reiseveranstaltern werden nur
akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Unternehmen ein
Kreditabkommen besteht bzw. wenn
entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine
Erstattung nicht in Anspruch
genommener Leistungen ist ausgeschlossen.
6. Der Vertragspartner kann gegenüber einer Forderung des
Sporthotels Landhaus Wacker nur
aufrechnen, wenn seine Forderung unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt ist. Sinngemäß gilt
dies für die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen
eigener Forderungen des
Vertragspartners. Ansprüche und sonstige Rechte dürfen nur
mit schriftlicher Zustimmung des
Sporthotels Landhaus Wacker abgetreten werden.
§ 6 Leistungsstornierung
1. Reservierungen des Vertragspartners sind für beide
Vertragspartner verbindlich. Bei einer
Stornierung des Vertragspartners hat dieser folgenden
Schadensersatz zu leisten:
a) kein Schadensersatz, wenn die schriftliche Stornierung bis 40
Tage vor Beginn des
Leistungszeitraums dem Sporthotel Landhaus Wacker zugeht
b) Schadensersatz i.H.v. 30% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung 39‐30 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem
Sporthotel Landhaus
Wacker zugeht
c) Schadensersatz i.H.v. 50% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung 29‐14 Tagevor Beginn des Leistungszeitraums dem
Sporthotel Landhaus
Wacker zugeht
d) Schadensersatz i.H.v. 80% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung 13‐8 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem
Sporthotel Landhaus
Wacker zugeht.
e) Schadensersatz i.H.v. 90% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung 7‐3 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem
Sporthotel Landhaus
Wacker zugeht.
f) Schadensersatz i.H.v. 100% des Wertes der bestellten
Leistungen, wenn die schriftliche
Stornierung 2‐0 Tage vor Beginn des Leistungszeitraums dem
Sporthotel Landhaus
Wacker zugeht.
2. Der Vertragspartner ist berechtigt, den Nachweis zu führen,
dass der Schaden des Sporthotels
Landhaus Wacker nicht gegeben oder geringer ist.
3. Sofern das Sporthotel Landhaus Wacker die stornierte
Leistung im vereinbarten Zeitraum
anderweitig gegenüber Dritten erbringen kann, reduziert sich
der Schadensersatz des
Vertragspartners um den Betrag, den diese Dritten für die
stornierte Leistung zahlen, maximal
jedoch bis zum Entfallen des gesamten Schadensersatzes.
§ 7 Rücktritt |
Kündigung des Sporthotels Landhaus Wacker
1. Das Sporthotel Landhaus Wacker ist nach den gesetzlichen
Regelungen zum Rücktritt vom
Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314)
berechtigt, wenn
a) der Vertragspartner eine fällige Leistung nicht erbringt
b) die Erfüllung des Vertrages wegen höherer Gewalt, Streik
oder anderer vom Sporthotel
Landhaus Wacker nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist
c) der Vertragspartner irreführende oder falsche Angaben über
wesentliche Daten macht
d) der Vertragspartner den Namen des Sporthotels Landhaus
Wacker mit werbenden Maßnahmen
ohne vorherige schriftliche Zustimmung gebraucht
e) vertragsgegenständliche Räume ganz oder teilweise ohne
schriftliche Zustimmung des
Sporthotels Landhaus Wacker untervermietet werden
f) das Sporthotel Landhaus Wacker begründeten Anlass zu der
Annahme hat, dass die
Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen
Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das
Ansehen des Sporthotels Landhaus Wacker in der Öffentlichkeit
gefährden kann.
2. Das Sporthotel Landhaus Wacker hat den Vertragspartner
von der Ausübung des Rücktritts/der
Kündigung unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen
nach bekannt werden des Grundes
schriftlich in Kenntnis zu setzen. Die Vertragsaufhebung durch
das Sporthotel Landhaus Wacker
begründet keine Ansprüche des Vertragspartners auf
Schadensersatz oder sonstige
Ausgleichsleistungen. Ein Anspruch des Sporthotels Landhaus
Wacker auf Ersatz eines ihm
entstandenen Schadens und der von ihm getätigten
Aufwendungen bleibt im Falle der
berechtigten Vertragsbeendigung unberührt.
§ 8 Haftung des Sporthotels Landhaus Wacker,
eingebrachte Gegenstände, Verjährung
1. Das Sporthotel Landhaus Wacker haftet für alle gesetzlichen
und vertraglichen Ansprüche
grundsätzlich nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem
Verhalten.
2. Ausnahmsweise haftet das Sporthotel Landhaus Wacker für
leichte Fahrlässigkeit
bei Schäden,
a) die auf der Verletzung essentieller Vertragspflichten beruhen.
In diesen Fällen ist die Haftung
auf den vorhersehbaren vertragstypischen Schaden begrenzt
b) aufgrund der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
3. Eine Haftung des Sporthotels Landhaus Wacker für
Folgeschäden oder mittelbare Schäden ist
ausgeschlossen.
4. Haftungsausschlüsse und ‐beschränkungen gelten in gleicher
Weise zu Gunsten aller zur
Erfüllung seiner Vertragspflichten durch das Sporthotel
Landhaus Wacker eingesetzten
Unternehmen, ihrer Subunternehmer und Erfüllungsgehilfen.
Sie gelten nicht, wenn das
Sporthotel Landhaus Wacker eine Garantie für die
Beschaffenheit einer Sache oder eines Werkes
übernimmt oder bei arglistig verschwiegenen Fehlern.
5. Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare
Mängel unverzüglich, spätestens bei Abreise, im Hotel
anzuzeigen.
6. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners
gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB.
7. Zurückgebliebene Sachen des
Vertragspartners/Übernachtenden werden nur auf Anfrage,
Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das
Sporthotel Landhaus Wacker bewahrt
die Sachen 12 Monate auf und berechnet dafür eine
angemessene Geldleistung. Danach werden
die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen
Fundbüro übergeben.
8. Sämtliche Ansprüche des Vertragspartners gegen das
Sporthotel Landhaus Wacker aus oder im
4
Zusammenhang mit dem Vertrag verjähren nach Ablauf eines
Jahres, beginnend mit dem
Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der
Vertragspartner von den
Anspruch begründenden Umständen Kenntnis erlangt oder
ohne grobe Fahrlässigkeit
erlangt haben müsste.
§ 9 Zusätzliche Bestimmungen für
Pauschalreiseverträge
1. Besteht die Leistungspflicht des Sporthotels Landhaus
Wacker neben der
Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines
Freizeitprogrammes als entgeltliche
Eigenleistung, so begründet dies einen sog.
Pauschalreisevertrag.
2. Wegen Veränderungen, Abweichungen oder Reduzierungen
einzelner Leistungen im Rahmen
eines Pauschalreisevertrages, die nach Vertragsschluss
notwendig werden, kann der
Vertragspartner keine Ansprüche geltend machen, wenn sie
lediglich unerheblich sind.
3. Werden vereinbarte und zur Verfügung gestellte Leistungen
vom Vertragspartner nicht in
Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder
Rückvergütung des Gesamtentgeltes nicht
möglich.
4. Das Sporthotel Landhaus Wacker haftet nicht für Schäden,
die der Vertragspartner anlässlich
der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten
erleidet. Der Vertragspartner wird
insoweit auf die Durchsetzung seiner Ansprüche gegenüber
dem jeweiligen Veranstalter der
Sonderleistung verwiesen.
§ 10 Erfüllungs‐ und Zahlungsort, Gerichtsstand,
Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
1. Erfüllungs‐ und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des
Sporthotels Landhaus Wacker
2. Es gilt deutsches Recht.
3. Gerichtsstand ist Olpe.
4. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages, einschließlich
dieser Geschäftsbedingungen,
unwirksam sein, berührt dieses die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. Die Parteien
werden die unwirksamen Bestimmungen unverzüglich durch
solche wirksamen ersetzen, die dem
angestrebten Zweck und ihrer wirtschaftlichen Bedeutung
möglichst nahe kommen. Dasselbe
gilt für den Fall, dass Regelungslücken im Vertrag vorhanden
sein sollten.
Wenden‐Brün, im Oktober 2008







